In den Regelwerken werden die Grenzwerte der Feinstaubbelastung im Allgemeinen durch Höchstwerte, Richtwerte oder Zielwerte umschrieben. Diese Grenzwerte beziehen sich im Allgemeinen auf die Jahresmittelwerte der Feinstaubkonzentration in der Außenluft. Dabei gelten aktuell die folgenden Höchst- bzw. Richtwerte:
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Feinstaubkategorie |
Jahresmittelwert der Feinstaubkonzentration in der Außenluft, µg/m3 |
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Alter WHO-Richtwert bzw. EU-Höchstwert |
Neuer WHO-Richtwert |
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PM2,5 |
25 |
5 |
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PM10 |
40 |
15 |
In Deutschland liegt die mittlere Konzentration von PM2,5 in der Außenluft im Jahresmittel bei etwa 12,5 µg/m3. Dieser Wert ist halb so groß wie der EU-Höchstwert von 25 µg/m3. Er ist allerdings mehr als doppelt so groß wie der neue WHO-Richtwert von nur 5 µg/m3. Damit liegt die Feinstaubbelastung in den allermeisten deutschen Städten deutlich über dem von der WHO als akzeptabel erachteten Wert.
So lag die Belastung beispielsweise in Hamburg (Ortsteil Rotherbaum) von Mitte Februar bis Mitte März 2024 kontinuierlich über dem neuen WHO-Richtwert und teilweise sogar noch deutlich über dem alten Richtwert.